Session Aufbau
In folgenden energetischen Dienstleistungen, biete ich meine Hilfe bei Mensch,Tier und Grundstücken/Häusern an:
Sessions- Aufbau bei Mensch und Tier
Hierbei handelt es sich um meine Energiearbeit die dazu führt, sich mit den Gitter-und Energienetzen auf der Erde und im Universum zu verbinden.
Es handelt sich um keine Einweihung.
Dauer sind ca. 4-5 Termine innerhalb einer Woche oder weiter auseinander liegend, in denen ich mich jeweils mindestens 1 Stunde (meist länger) bemühe, eine Verbindung und Verankerung in diesen Netzen zu ermöglichen, um die Möglichkeit zu geben, sich von Blockierungen zu lösen, in Kontakt mit neuen Energiefrequenzen zu kommen und einen gleichmässigen Energieaustausch in allen Ebenen des Seins zu erreichen.
Kosten einmalig 250 Euro.
Innerhalb eines halben Jahres nach dem ersten Termin ist eine kostenlose weitere Kontrolle/Sitzung möglich.
Session-Aufbau bei Grundstücken und Häusern
Ein Session-Aufbau ist auch bei Grundstücken/Häusern und anderweitigen Gebäuden möglich. Dies wäre eine Alternative wenn Sie das Gefühl haben,irgend etwas blockiert den Fluss des Erfolges, des Geldes.
Ideal für Geschäftsleute, die trotz vielseitiger Bemühungen keine Besserung der Geschäftssituation bemerken.
Dies kann zum Teil daran liegen, das Störungen vorliegen!
Was befand sich vorher auf dem Grundstück, gibt es Neider oder schlecht motivierte Mitarbeiter...???
Je Session-Sitzung (ca. 1 Std.und mehr) 60 Euro.
Erfahrungsbericht....Auf den ersten Blick scheint meine Energie eine höhere Grundvibration zu haben und springt auch schneller an in den Händen. Gerade die reconnective Frequenzen haben da immer etwas länger gedauert. Das ist schon ein positiver Effekt Deiner Arbeit** :o)**...
Anwendungen können auch über die Ferne erfolgen!
!!!!!!!Diese Angebote ersetzen in keinem Fall einen Arzt- und Heilpraktikerbesuch, sowie verordnete Medikamente!!!!!!!
Sie können als Begleitung und Unterstützung gesehen werden. Es ist keine Therapieform (auch nicht ansatzweise) und ersetzt auch keine Therapie!
Copyright
Session- Aufbau unterliegt meinem Copyright!
Deutsches Urheberrecht
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Das Urheberrecht ist durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) von 1965 geregelt, zuletzt erweitert durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft von 2003, welches sich speziell mit Multimedia-Anwendungen befasst. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und damit zum Privatrecht. Inhaltsverzeichnis
1 Werkarten
2 Schöpfungshöhe
3 Inhalt
4 Schutzdauer
5 Kennzeichnung
6 Websites
7 Weblinks
7.1 Gesetztexte
7.2 Weiteres
Werkarten
Zu den unter das Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Sprachwerke (§2 UrhG). Für sie gelten jedoch besondere Regeln, während "traditionelle" Werke wie Musik oder Texte auch in digitaler Form nur wie ein normales Werk geschützt sind.
Gesetzestexte, amtliche Verordnungen, Erlasse und Bekanntmachungen sind nach § 5 UrhG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__5.html) grundsätzlich gemeinfrei.
Schöpfungshöhe In der juristischen Praxis ist die "persönliche geistige Schöpfung", die das Gesetz fordert, immer wieder ein Streitpunkt in konkreten Fällen: Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe an die sog. Schaffenshöhe angelegt, was in der Folge dazu führt, dass zwar die meisten, aber nicht prinzipiell alle Ergebnisse menschlichen Schaffens in der Praxis urheberrechtlich geschützt sind.
Inhalt
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind. Das Urheberrecht wird zum Beispiel durch die Möglichkeit, aus fremden (rechtlich geschützten) Werken zu zitieren, eingeschränkt (§ 51 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__51.html) UrhG). Hintergrund ist die Einsicht, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen und die Rechte der Gesellschaft nicht durch Rechte einzelner blockiert werden dürfen (Informationsfreiheit) (siehe auch Zitate und Urheberrecht).
Schutzdauer nach Ablauf einer bestimmten Schutzfrist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend "Public Domain". Tonaufnahmen und Bildaufnahmen verlieren den Schutz in der Regel jedoch schon 50 Jahre nach deren Veröffentlichung. Bearbeitungen, die ihrerseits schutzfähig sind, können jedoch auch nach diesem Zeitpunkt dem Urheberrecht des Bearbeiters unterliegen.
Kennzeichnung Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein sog. Copyright-Vermerk (dt. Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, das heißt aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.
Quelle:
http://lexikon.freenet.de/Deutsches_Urheberrecht
